Ausgangslage klären
Welche Herausforderung soll gelöst werden und welche Systeme bestehen bereits?
GEFÖRDERTE BERATUNG UND DIGITALISIERUNG
Viele Beratungs- und Digitalisierungsvorhaben können durch öffentliche Förderprogramme unterstützt werden. MIDACON prüft die Möglichkeiten und begleitet die Umsetzung.
Fördermöglichkeit prüfen Leistungen ansehenDigitalisierung · Innovation · Odoo · KI · Fördermanagement
Eine Förderung ist dann sinnvoll, wenn sie ein konkretes betriebliches Ziel unterstützt – etwa bessere Prozesse, eine neue Unternehmenssoftware oder den Einsatz künstlicher Intelligenz. MIDACON entwickelt daraus ein klar definiertes, förderfähiges und umsetzbares Projekt.
Welche Herausforderung soll gelöst werden und welche Systeme bestehen bereits?
Ziele, Inhalte, Kosten und erwartete Ergebnisse nachvollziehbar beschreiben.
Nächste Schritte priorisieren und auf Wunsch technisch begleiten.
Für die Analyse, Konzeption und Vorbereitung eines Vorhabens.
AnalyseStrategieProzesseInnovationIT-SicherheitVorbereitung der UmsetzungFür die konkrete Einführung digitaler Lösungen.
SoftwareeinführungERP und OdooAutomatisierungSchnittstellenPortaledigitale ProzesseVerbindet geförderte Beratung mit möglicher Umsetzungsförderung.
StatusanalyseStrategieberatungGeschäftsmodelleE-CommerceCybersecuritymögliche UmsetzungDie Programme unterscheiden sich nach Zielgruppe, Kostenarten, Förderhöhe, Projektbeginn und Laufzeit. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien.
Abläufe analysieren und digital neu organisieren.
ERP-Vorhaben von der Anforderung bis zur Einführung.
Künstliche Intelligenz sinnvoll in bestehende Abläufe integrieren.
Sicherheit stärken und neue digitale Geschäftsmodelle entwickeln.
MIDACON unterstützt zusätzlich bei Prüfung, Strukturierung, Antrag, Projektorganisation und Abrechnung der Förderung.
Mehrere Einzellösungen, doppelte Datenerfassung und fehlende Transparenz.
Mögliche LösungAnforderungsanalyse, Systemauswahl und Einführung einer zentralen Odoo-Lösung.
Anlagen, Servicefälle und Dokumente werden getrennt verwaltet.
Mögliche LösungDigitale Anlagen- und Servicelösung mit Kundenportal.
Viel Erfahrungswissen und viele Dokumente, aber kein strukturierter Zugriff.
Mögliche LösungInterner Wissensassistent oder KI-gestützte Fachanwendung.
Förderprojekte werden über E-Mail, Ordner und Excel koordiniert.
Mögliche LösungDigitaler Fördermanager mit klaren Zuständigkeiten und Fristen.
MIDACON kann Beratung, Projektleitung, technische Umsetzung und Fördermanagement verbinden. Für Spezialthemen werden bei Bedarf geeignete Partner eingebunden.
In einem kurzen Erstgespräch klären wir, welches Ziel Sie verfolgen und welches Förderprogramm grundsätzlich infrage kommen könnte.
Unverbindlichen Fördercheck anfragenDer Fördermanager unterstützt bei Aufgaben, Unterlagen, Fristen, Kosten und Projektfortschritt.
Mehr über den FördermanagerDer Fördermanager befindet sich in Entwicklung.
Geförderte Beratung kann der Einstieg sein. Die eigentliche Unternehmensbegleitung beginnt häufig bei der Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen – zum Beispiel bei einer Odoo-Einführung.
In der Regel ja. Beratungen, Bestellungen und Umsetzungsmaßnahmen dürfen normalerweise erst nach Maßgabe der jeweiligen Förderbedingungen begonnen werden.
Nein. Förderfähig sind nur Leistungen und Kostenarten, die die Bedingungen des jeweiligen Programms erfüllen.
Bei bestimmten Programmen können neben Beratung auch Umsetzungsmaßnahmen förderfähig sein. Die Voraussetzungen müssen vor Projektbeginn geprüft werden.
Odoo als Produkt ist nicht automatisch förderfähig. Je nach Programm können Beratung, Einführung, Schnittstellen oder Schulung teilweise förderfähig sein.
KI-Projekte können Bestandteil eines Digitalisierungs- oder Innovationsvorhabens sein, wenn ein konkreter betrieblicher Nutzen besteht und die Richtlinien erfüllt sind.
Nein. Über eine Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Wir klären, welches Ziel erreicht werden soll, welche Lösung sinnvoll ist und welche Förderung grundsätzlich infrage kommt.
Alle Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien und Entscheidungen der zuständigen Förderstellen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.